#Corona: Hinweise für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind

Im Zuge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen kann sich für viele Frauen, die häusliche Gewalt erleben, die Lage weiter verschärfen.

Gefährliche Angriffe lassen sich in gewalttätigen Beziehungen nie völlig ausschließen. Sie können aber selbst einiges tun, um die Sicherheit für sich und ihre Kinder zu erhöhen.

  • Schützen Sie sich vor Isolation!
    Lassen Sie sich nicht von Ihrem Umfeld isolieren! Pflegen Sie telefonische oder – soweit es in der aktuellen Situation möglich ist persönliche Kontakte zur Nachbarschaft, zu Verwandten, Freundinnen, Eltern von Mitschüler/-innen Ihrer Kinder usw. .
  • Finden Sie sichere Orte!
    Finden Sie die sichersten Stellen in Ihrer Wohnung heraus: Welche Zimmer sind abschließbar? Von wo können Sie am besten fliehen? In welchen Räumen hat Ihr Handy Empfang? Meiden Sie die Küche als Fluchtraum!
  • Seien Sie erreichbar!
    Haben Sie ein aufgeladenes Handy bereit. Lernen Sie wichtige Nummern von Polizei, Nachbarn oder Freunden auswendig.
  • Bereiten Sie sich vor!
    Heben Sie alle wichtigen Telefonnummern und Dokumente an einer Stelle auf, so dass Sie sie bei einer plötzlichen Flucht mitnehmen können, ohne lange zu suchen. Einen persönlichen Sicherheitsplan können Sie hier herunterladen.
  • Schützen Sie ihre Kinder!
    Versuchen Sie einen sicheren Ort und eine sichere Atmosphäre für ihre Kinder zu schaffen, diese sollen keine Gewalt erleben müssen. Ist das zuhause nicht möglich, verlassen Sie mit ihren Kindern die Wohnung und suchen Sie Hilfe. Sie haben die Möglichkeit, sich an ein Frauenhaus zu wenden.
  • Rufen Sie die Polizei!
    Zögern Sie nicht, die Polizei anzurufen! Der Polizeinotruf ist kostenlos.
    Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Dieser muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.
    Die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot gelten in der Regel 10 Tage. Innerhalb dieser Zeit können Sie beim Amtsgericht einen Eilantrag auf Zuweisung der Wohnung und andere Schutzanordnungen stellen. Nehmen Sie die Dokumentation vom Polizeieinsatz, ein ärztliches Attest (falls vorhanden), Personalausweis, die aktuellen Kontaktdaten des Täters und den Mietvertrag/Grundbucheintrag mit zum Gericht. Die Anträge können über Rechtsanwälte oder direkt bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts gestellt werden. Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie auch bei uns in der Frauenberatungsstelle.
  • Erstellen Sie einen Notfallplan!
    Informieren Sie vertraute Menschen über Ihre Situation und entwickeln Sie einen Plan und ein sichtbares Zeichen für den Fall, dass Sie Hilfe brauchen. Verabreden Sie mit ihnen, was diese dann tun sollen.
  • Zögern Sie nicht Hilfe zu holen!
    Die Ämter, Behörden und Beratungsstellen arbeiten in Zeiten von Corona zum Teil eingeschränkt! Eine Notfall-Versorgung ist jedoch in jedem Fall gewährleistet – vieles kann telefonisch geklärt werden. Es empfiehlt sich, betreffenden Stellen vorher anzurufen und ggfs. einen Termin zu vereinbaren. Das Frauenhaus Dortmund ist geöffnet und unter der Rufnummer 0231-800081 oder unter www.frauenhaus-dortmund.de erreichbar.Weitere Frauenhäuser finden Sie unter: www.frauen-info-netz.de.