Nein heißt Nein

Derzeit befasst sich die Bundesregierung mit einer Reformierung des Sexualstrafrechts. Durch die im Referentenentwurf geplanten Änderungen des § 177 und 179 StGB (Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung und sexueller Missbrauch) werden allerdings nur einige der vielfach angeprangerten Schutzlücken geschlossen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist auch weiterhin nicht geschützt.

 

So ist es nach deutschem Recht bislang keine Straftat, wenn sexuelle Handlungen allein gegen den ausdrücklichen Willen einer Person begangen werden. Auch der von der Bunderegierung vorgelegte Gesetztesentwurf ändert nichts daran. Noch immer reicht eine klares Nein nicht aus! Weiterhin ist die zentrale Frage, ob die Betroffene sich körperlich zur Wehr gesetzt hat oder hätte wehren können.

 

Frauenhilfeeinrichtungen fordern daher eine umfassende Reformierung des Sexualstrafrechts – entsprechend der Instanbul-Konvention. Danach müssen die Staaten alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe stellen.

 

Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe gründete nun gemeinsam mit anderen Frauenverbänden das Bündnis „Nein heißt Nein“, das sich mit einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten zu einer großen Koalition für ein „Nein heißt Nein“ auffordert.

 

Auch der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Dortmund schließt sich den Forderungen des Bündnisses an und zeichnete den offenen Brief. Wir denken, dass es für die in Dortmund lebenden Frauen und Männer sehr wichtig ist, dass der Bundestag aus dem Gesetzesentwurf noch ein Gesetz mit der Aussage „Nein heißt Nein“ macht!

 

Nähere Informationen zu dem Bündnis, den Forderungen sowie den offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten finden Sie hier

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