Zonta says no

Zonta sagt JA zur lückenlosen Umsetzung der Istanbul Konvention, auch in Deutschland.

Zonta unterstützt die Umsetzung der Istanbul Konvention, das am 12.10.2017 auch von Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen. Noch immer ist es das einzige rechtlich bindende Instrument, das einen umfassenden Rahmen bildet zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt und zur Strafverfolgung der Täter. Bisher einzigartig ist auch das Monitoring der Umsetzung.

Hier können Sie die Petition unterschreiben!

Anne Roth – Online Vortrag zum Thema Digitale Gewalt

Digitale Gewalt gegen Frauen

Am 18.11.2021 um 18.00 Uhr via Zoom.

Häusliche Gewalt findet zunehmend im digitalen Raum statt. Die Formen digitaler Gewalt sind vielfältig und passen sich rasant der technischen Entwicklung an. Die Bandbreite an Möglichkeiten, digitale Gewalt auszuüben, ist groß und die Hemmschwelle häufig niedrig.

Meist sind diese Gewaltformen keine eigenständigen Phänomene, sondern in der Regel Weiterführungen oder Ergänzungen von anderen Gewaltformen, insbesondere der häuslichen Gewalt.

Anne Roth erzählt in ihrem Vortrag, welche Formen der digitalen Gewalt es gibt und welche Möglichkeiten Betroffene, aber auch Polizei und Politik haben, um darauf zu reagieren.

Anne Roth ist Politikwissenschaftlerin, Autorin und Netzaktivistin.

Statement zum internationalen Frauentag

Wir möchten an diesem internationalen Frauentag auf die Situation der Frauen in der COVID-19 -Pandemie aufmerksam machen, die von Gewalt betroffen sind.

Existentielle Sorgen, Quarantäne und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit führen zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebenssituation von gewaltbetroffenen Frauen:

  • Frauen können das Haus nur eingeschränkt verlassen und sind dem gewalttätigen Familienmitglied dadurch stärker ausgeliefert.
  • Die ökonomischen Folgen der COVID-19 – Pandemie, beispielsweise durch den Verlust des Arbeitsplatzes können die Abhängigkeit von dem/der Partner*in verstärken. So wird es für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, noch schwieriger, einen Ausweg aus der Situation zu finden. In den besonders durch die Pandemie betroffenen Sektoren wie Einzelhandel, Gastgewerbe und Tourismus sind Frauen überrepräsentiert.
  • Der Zugang zu Schutzmaßnahmen vor Gewalt ist für Frauen deutlich erschwert. Viele Partner*innen  sind im Homeoffice, die Kinder aufgrund des Distanzunterrichts zuhause, so dass der Frau weniger Zeitfenster zur Verfügung stehen, um das bestehende Hilfesystem zu kontaktieren und sich über ihre Möglichkeiten zu informieren. Auch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme zum Frauenhaus wird dadurch eingeschränkt. Mitunter ist es notwendig mehrere Frauenhäuser zu kontaktieren, um einen freien Platz zu finden.
  • Ebenso haben sich die Hürden erhöht, sich von dem/der Partner*in zu trennen, da der Zugang zu Behörden und Ämtern, sowie zum Wohnungsmarkt unter Corona erschwert ist.
  • Frauen, die unter Quarantäne stehen, können ihre rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz nicht ohne Unterstützung durch das soziale Umfeld umsetzen (zum Beispiel fristgerechtes Einreichen von Anträgen beim Gericht). Sie können sich nicht ohne Genehmigung der Behörden in Sicherheit bringen.

unsere Forderungen zum 8. März

Die Frauenberatungstelle in der Presse