Sexualisierte Gewalt
Eine Vergewaltigung oder ein versuchter sexueller Übergriff gehören zu den schmerzvollsten Erfahrungen, die eine Frau in ihrem Leben machen kann. Betroffene sexualisierter Gewalt befinden sich sowohl emotional als auch körperlich in einer sehr belastenden Situation.
Laut einer EU-weiten Erhebung aus dem Jahr 2014 hat jede dritte Frau seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren.
Sowohl der Weg der Verarbeitung als auch bei der Entscheidungsfindung einer möglichen Anzeigeerstattung können Betroffene Unterstützung durch die Frauenberatungsstelle erhalten.
In einer vertrauensvollen Atmosphäre und einem geschützten Rahmen können Sie mit uns über Ihre Gewalterfahrungen und deren Folgen sprechen. Wir bieten Beratung bei
- einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung oder einem versuchten Übergriff
- der Vermutung, dass Sie sexualisierte Gewalt erfahren haben
- zurückliegenden Gewalterfahrungen
- sexueller Belästigung im Alltag oder am Arbeits- oder Ausbildungsplatz
- der Überlegung, eine Strafanzeige zu stellen
- der Suche nach Möglichkeiten, sich selbst zu schützen
- der Unterstützung der weiblichen Angehörigen von Betroffenen
- der Suche nach Unterstützung und Rat für bevorstehende Gerichtsverhandlungen
- der Suche nach therapeutischen Angeboten
Unser Beratungsangebot ist kostenlos. Wir unterliegen der Schweigepflicht und Beratungen können auf Wunsch anonym erfolgen.
Broschüre zu sexualisierter Gewalt
Der Dortmunder Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt hat 2018 eine Broschüre zu sexualisierter Gewalt veröffentlicht.
Die Broschüre richtet sich an Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung wurden. Sie liefert Betroffenen in dieser schwierigen Situation hilfreiche Informationen und unterstützt sie damit bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte.
Die Broschüre können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist ein Thema, über das in den letzten Jahren zwar häufiger und auch öffentlicher gesprochen wird, ein wirklich offener und realitätsnaher Umgang damit ist aber längst noch nicht erreicht. Es muss von einer hohen Dunkelziffer nicht angezeigter Straftaten ausgegangen werden, da sexuelle Übergriffe vor allem im sozialen Nahbereich stattfinden, d.h. dort, wo Frauen sich am sichersten fühlen: in der Familie, in Partnerschaften und im Freundeskreis. Die Betroffene und der Täter kennen sich meistens gut, und eine nahe stehende Person anzuzeigen ist oft mit Hemmungen verbunden und die Meldequote somit entsprechend gering.
Sexualisierte Gewalt beginnt dort, wo Mädchen und Frauen in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werden. Das ist bereits dann der Fall, wenn sie bestimmte Orte, Wege oder Situationen meiden müssen, um nicht beleidigt, belästigt oder bedroht zu werden. Bei sexualisierter Gewalt geht es nicht ausschließlich um die sexuelle Befriedigung des Täters, sondern Sexualität wird als Machtinstrument genutzt, um die andere Person zu erniedrigen und zu demütigen. Oft haben betroffene Frauen das Gefühl, sie treffe eine Mitschuld an dem, was ihnen widerfahren ist, oder sie schämen sich dafür.
Völlig unabhängig von ihrem Verhalten, ihrer Kleidung, ihrem Auftreten – die Schuld liegt allein beim Täter!
Niemand hat das Recht, Ihre körperlichen, seelischen und sexuellen Grenzen zu missachten.
Sexualisierte Gewalt kann Ihnen auf unterschiedliche Art und Weise begegnen. Es wird zwischen verschiedenen Formen unterschieden:
- Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (auch nach Einsatz von K.O.-Tropfen)
- Sexualisierte Gewalt in Partnerschaft / Ehe
- Sexuelle Belästigung (im Alltag, am Arbeitsplatz)
- Sexualisierte Gewalt in der Kindheit
- Digitale Gewalt (z. B. in sozialen Netzwerken)
- Sexuelle Übergriffe durch professionell Tätige (wie z.B. Ärzt*innen, Lehrer*innen oder Therapeut*innen)
Mögliche Folgen nach einem sexuellen Übergriff
Jede Frau entwickelt ihre eigenen Bewältigungs- und Überlebensstrategien nach einem sexuellen Übergriff. Die Reaktionen sind individuell und sehr verschieden, außerdem von vielen Faktoren abhängig.
Die Beschwerden können Auswirkungen auf die sozialen, beruflichen und andere Lebensbereiche haben. Zudem kann eine Vergewaltigung / sexuelle Nötigung körperliche und/oder psychische Folgen haben.
Unmittelbar nach dem Erlebten reagieren viele Frauen damit, dass sie in einen Schockzustand verfallen.
- Sie können dabei äußerlich ganz ruhig und gefasst wirken oder aber zusammenbrechen und weinen. Andere wirken wie erstarrt, leer, verstört oder fühlen sich innerlich wie tot. Andere zeigen starke emotionale Reaktionen: Sie sind wütend oder reizbar, aggressiv oder ängstlich.
- Viele Frauen empfinden Erniedrigung, Demütigung, Angst, Scham, Ohnmacht, aber auch Hass und Wut. Das eigene Selbstbild ist nach einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung oftmals geprägt von Gefühlen der Schuld. Als Konsequenz ziehen sich die Betroffenen zeitweise aus ihrem sozialen Umfeld zurück.
Mit der Zeit verändern sich die Reaktionen auf ein Gewaltereignis, und die Folgen können sich in Angst- und Paniksymptomen, Selbstwertproblematiken oder Suchtverhalten äußern.
Diese Aufzählung ist beispielhaft zu verstehen. Es gibt keine allgemeingültigen, vorhersagbaren Verhaltensweisen auf einen sexuellen Übergriff und auch keine richtigen oder falschen Reaktionen.
Sie sind nicht krank oder verrückt, wenn Sie die beschriebenen oder andere Symptome an sich erleben.
All diese Erfahrungen können belastend sein, sie dienen aber dazu, dass Sie das Erlebte verarbeiten können. Sie sind eine normale Reaktion Ihres Körpers/Ihrer Person auf ein unnormales Ereignis.
Eine Vergewaltigung / sexuelle Nötigung oder ein versuchter sexueller Übergriff gehören zu den schmerzvollsten Erfahrungen, die eine Frau in ihrem Leben machen kann.
Wenn Sie unmittelbar nach der Gewalterfahrung Hilfe in Anspruch nehmen wollen, dann vertrauen Sie sich einer guten Freund*in, Ihrer Ärzt*in oder einer anderen Person an, die Ihnen nahesteht. Auch in der Frauenberatungsstelle Dortmund finden Sie ein Unterstützungsangebot.
Für die Versorgung Ihrer Verletzungen und eines möglichen Schocks können Sie eine Ärzt*in aufsuchen. Sie allein entscheiden, was Sie wann umsetzen möchten.
Medizinische Versorgung
Nach einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung ist es ratsam, möglichst schnell eine medizinische (gynäkologische) Untersuchung vornehmen zu lassen. Das ist bei einer Ärzt*in oder in einer Klinik mit gynäkologischer Ambulanz möglich. Jede Ärzt*in unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
Die medizinische Untersuchung und Behandlung sind unabhängig von einer Anzeige. Auch wenn keine akuten körperlichen Verletzungen vorliegen, ist eine medizinische Untersuchung sinnvoll. Bedenken Sie bitte, dass bei einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung grundsätzlich die Gefahr von Verletzungen im Genitalbereich, Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten oder die Möglichkeit einer ungewollten Schwangerschaft besteht. In diesem Fall ist es möglich die Pille danach zu nehmen.
Zudem kann es zu Blessuren und Schürfwunden kommen, die versorgt und dokumentiert werden können. Es kann auch auf Infektionen wie HIV (sechs Wochen nach Risikokontakt nachweisbar), Hepatitis, Syphillis, Tripper und Clamydien getestet und wenn notwendig eine Behandlung eingeleitet werden.
Neben der medizinischen Versorgung ist eine zeitnahe Dokumentation (von Verletzungen oder möglicher Spuren der Gewalttat) für eine Anzeige und die Beantragung von zivilrechtlichen Ansprüchen sehr wichtig.
Anonymisierte Spurensicherung
Die „anonyme“ bzw. die anzeigenunabhängige Spurensicherung ermöglicht Betroffenen eine rechtssichere ärztliche Dokumentation ihrer Verletzungen und eine Spurensicherung, ohne die Notwendigkeit einer sofortigen Anzeigenerstattung. Sie haben so die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob Sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Die Spuren werden je nach Klinik bis zu 20 Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt.
Bei einer anonymisierten Spurensicherung werden die Beweise nach der Untersuchung mit einer Chiffrenummer anonym im rechtsmedizinischen Institut gelagert. Die Polizei erfährt dieses nicht, wenn keine Strafanzeige erstattet wird. Erfolgt im Zeitraum von 10 Jahren nach der Tat eine Anzeige, können die Spuren noch als wichtiges Beweismittel dienen. Für die Spurensicherung und die Beweislage ist es wichtig, wenn Sie sich trotz Ihres verständlichen Ekels nicht waschen und die Kleidung nicht säubern, bevor die ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
Leider ist es zur Zeit in Dortmund nicht möglich, nach einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung eine Anonymisierte Spurensicherung (ohne direkt Strafanzeige erstatten zu müssen) durchführen zu lassen.
Natürlich ist es weiterhin möglich, sich nach einer Vergewaltigung / sexuelle Nötigung auf Spuren untersuchen zu lassen, nachdem Strafanzeige bei der Polizei gestellt wurde.
In folgenden Kliniken im Umkreis von Dortmund ist eine vertrauliche Spurensicherung möglich:
Rechtliche Möglichkeiten
Viele Frauen stehen nach einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung vor der Frage, ob sie den Täter anzeigen sollen. Eine Strafanzeige ist eine Möglichkeit, öffentlich zu machen, dass ein Verbrechen begangen wurde und den Täter hierfür zur Verantwortung zu ziehen.
Sie entscheiden, ob Sie eine Anzeige machen wollen oder nicht!
Rechtlich dazu verpflichtet sind Sie nicht. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.
Die Strafanzeige
Ob es sinnvoll ist, eine Anzeige zu erstatten, sollte gut und in Ruhe überlegt werden. Nehmen Sie sich die Zeit die Sie brauchen; Sie müssen diese Entscheidung nicht alleine treffen. Sie können sich professionelle Hilfe und Rat von einer Rechtsanwält*in oder Mitarbeiterin einer Frauenberatungsstelle einholen.
Einmal gestellt, kann eine Anzeige bei Sexualstraftaten nicht zurückgezogen werden. Denn mit der Erstattung einer Anzeige leitet die Strafverfolgungsbehörde ein Ermittlungsverfahren ein.
Bei Sexualstraftaten gibt es unterschiedliche Strafmaße mit verschiedenen Verjährungsfristen. In dem Gespräch mit der Rechtsanwält*in kann abgeklärt werden, wie der sexuelle Übergriff strafrechtlich zu bewerten ist, und dabei können auch Fragen zum Verlauf des Strafverfahrens oder zu Verjährungsfristen besprochen werden. Die Rechtsanwält*in ist zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Um eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht Dortmund einen Beratungshilfeberechtigungsschein oder über den Weißen Ring einen Beratungsscheck zu erhalten.
Es wird öffentlich gemacht, dass eine Straftat begangen wurde.
Wenn es zu einer Verurteilung des Täters kommt, wird das begangene Unrecht bestraft. Das hat auch ein gesellschaftliches Signal.
Sie wehren sich auf diese Weise gegen die erfahrene Gewalt, was ein wichtiger Schritt im Verarbeitungsprozess sein kann.
Eine Anzeige und ein Gerichtsprozess sind häufig mit großen psychischen Belastungen verbunden. Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, bei der Polizei genaue Angaben zum Tatverlauf zu machen. Im weiteren Verlauf des Strafverfahrens – insbesondere in der gerichtlichen Hauptverhandlung – müssen die Angaben ggfs. mehrfach wiederholt werden.
Ein möglicher Freispruch des Täters kann zu einer psychischen Mehrbelastung führen.
Eine Anzeige ist nicht immer sinnvoll und notwendig, um das Erlebte zu verarbeiten.
Wenn Sie noch Zeit für die Entscheidung brauchen, eine Anzeige zu erstatten oder nicht, dann halten Sie in jedem Fall möglichst unmittelbar nach der Tat Ihre Erinnerungen schriftlich fest (Gedächtnisprotokoll). Das kann für eine spätere Anzeige nützlich sein. Sie sollten daher versuchen, die Ereignisse so detailliert und umfassend wie möglich mit Ihren eigenen Worten aufzuschreiben.
Grundsätzlich kann eine Anzeige zu jeder Zeit bei jeder Dienststelle der Polizei erstattet werden. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, einen Termin beim zuständigen Fachkommissariat zu vereinbaren. Dies ist in Dortmund das Kriminalkommissariat 12 (KK 12, Telefon: 0231 / 132 – 0).
Im KK 12 arbeiten speziell fortgebildete Kriminalbeamt*innen. Auf Wunsch findet die Anzeigenerstattung durch weibliche Kriminalbeamtinnen statt.
Sie können zur Anzeigenerstattung / Vernehmung eine Begleitperson mitnehmen. Wenn Sie während der Vernehmung eine Pause brauchen, dürfen Sie um eine Unterbrechung bitten oder um eine Fortsetzung an einem anderen Tag.
Bereits nach der Anzeigenerstattung besteht die Möglichkeit, auf Antrag kostenfrei eine Opferanwält*in beigeordnet zu bekommen. Diese hat ein Akteneinsichts- und Befragungsrecht. Sobald die Staatsanwaltschaft eine Anklage erhoben hat und das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben worden ist, können Sie sich dem Strafverfahren als „Nebenklägerin“ anschließen. Auch hier besteht die Möglichkeit der Beiordnung einer Opferanwält*in.
In der gerichtlichen Hauptverhandlung hat die beigeordnete Opferanwält*in – genau wie die Verteidiger*in und Staatsanwält*in – ein Ablehnungs-, Frage- und Beweisantragsrecht. Die Opferanwält*in kann am Ende der Beweisaufnahme ein Plädoyer halten und dadurch zu einer angemessenen Verurteilung beitragen.
Wenn Sie sich dem Verfahren als Nebenklägerin anschließen wollen, können Sie im Strafprozess eine aktive Rolle einnehmen, während sie sonst in der eher passiven Funktion als Zeugin keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen können.
Nähere Informationen zur Möglichkeit der Nebenklage erfahren Sie in Ihrer Anwaltskanzlei.
Sie haben die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Ermittlungs- und Strafverfahrens eine Zeugenbegleitung, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung, in Anspruch zu nehmen. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sind Personen, die Ihnen als Betroffener einer Straftat professionelle Betreuung, Unterstützung und Informationen anbieten. Das kann hilfreich sein, wenn Sie sich mit polizeilichen Ermittlungen und der Justizbehörde nicht auskennen.
Die Prozessbegleitung wird von erfahrenen Sozialpädagog*innen durchgeführt und ist freiwillig.
Während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens ist die psychosoziale Prozessbegleiter*in Ihre Ansprechpartner*in, mit dem Ziel, Belastungen zu reduzieren und Sie zu stabilisieren. Er/Sie kann Sie beispielsweise zu Vernehmungen begleiten und während der Hauptverhandlung anwesend sein oder während Wartezeiten bei Gericht betreuen. Die psychosoziale Prozessbegleitung übernimmt keine rechtliche oder therapeutische Beratung. Sie führt mit Ihnen auch keine Gespräche über den Tathergang.
Die Kosten einer psychosozialen Prozessbegleiter*in müssen selbst getragen werden, in besonderen Fällen besteht ein Anspruch auf Beiordnung, dann werden die Kosten von der Staatskasse übernommen.
Selbstfürsorge
Neben der medizinischen Versorgung und dem Wissen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, ist der Aspekt der Selbstfürsorge für den Verarbeitungsprozess sehr wichtig.
Das Wichtigste ist, dass Sie wahrnehmen und erkennen, was Ihnen hilft und Sie stärkt. Je nachdem, was Ihnen einfällt, versuchen Sie es einzurichten und es sich zu erlauben. Wenn Sie sich beispielsweise den Fuß verstaucht hätten, dann würden Sie auch sorgsam und behutsam mit sich umgehen.
Es kann helfen, wenn Sie sich ablenken
- mit anderen Menschen Zeit verbringen
- Lesen
- Hobbys
- Sport, körperliche Betätigung
Es kann helfen, wenn Sie versuchen, Ihren geregelten Tagesablauf zu erhalten
- ausreichend Schlaf
- Beruf/ Arbeit
- Ruhezeiten
- gesunde Mahlzeiten
Es kann helfen, wenn Sie sich anderen Menschen anvertrauen. Wenn Sie merken, dass das der richtige Weg für Sie ist, dann
- entscheiden Sie bewusst, wem Sie sich anvertrauen.
- wählen Sie einen guten Zeitpunkt und Ort.
- entscheiden Sie vorher, worüber Sie sprechen möchten.
- sagen Sie Ihrem Ansprechpartner möglichst konkret, was Sie brauchen oder was Ihnen helfen könnte.
Jede Frau hat ihre eigenen Bedürfnisse. Schauen Sie, was Ihnen gut tut.
Kampagne - nein heißt nein!
Die Kampagne „nein heißt nein“ ist ein Projekt der Frauenberatungsstelle Dortmund. Im Sinne einer solidarischen Bewegung wollen wir gemeinsam mit verschiedenen Akteur*innen aus Dortmund ein Zeichen setzen.
Ziel ist es, Frauen Mut zu machen und über das Angebot der Frauenberatungsstelle zu informieren. Darüber hinaus soll ein klares Statement gegen sexualisierte Gewalt gesetzt und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden.
Mit dieser Kampagne fordern wir ein gewaltfreies Leben für alle Menschen. Gemeinsam mit unseren Unterstützer*innen setzen wir uns ein für Vielfalt und eine weltoffene Gesellschaft.
Werden Sie Teil unserer Kampagne „nein heißt nein“ und setzen Sie mit uns ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt!
Informationen unter: www.dortmund-sagt-nein.de
Folgen Sie uns auch auf Instagram @dortmund_sagt_nein
"Nein heißt Nein"
Zur Reform des Sexualstrafrechts
Wir freuen uns sehr über die am 7. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Sexualstrafrechts, in dem fortan der Grundsatz „Nein heißt nein“ verankert ist. Diese Reform stellt einen deutlichen Paradigmenwechsel dar. Nicht mehr eine Nötigung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit eines sexuellen Übergriffs, sondern entscheidend ist der Wille der Betroffenen. Damit ändert sich ganz grundlegend die bisherige Auffassung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz.
Für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung kommt es nicht mehr darauf an, ob Gewalt angewendet wurde oder die Betroffene sich körperlich gewehrt hat. Entscheidend ist, dass der Täter sich über den erkannten Willen der Betroffenen hinweggesetzt hat.
So erreichen Sie uns:
Frauenberatungsstelle Dortmund
Märkische Str. 212 – 218
44141 Dortmund
Tel.: 0231 / 52 10 08
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