Häusliche Gewalt

Die Frauenberatungsstelle Dortmund hat viel Beratungserfahrung zu häuslicher Gewalt. Die Gewalt, die Sie erfahren haben, ist kein Einzelfall. Viele Frauen sind davon betroffen. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Sie können mit uns über Ihre Gewalterfahrung sprechen. Wir unterstützen Sie in dieser Lebenssituation.

Was heißt häusliche Gewalt?

Von häuslicher Gewalt wird ausgegangen, wenn es zur Gewaltanwendung kommt in

Als häusliche Gewalt gilt auch, wenn die Beziehung sich in Auflösung befindet oder bereits aufgelöst ist. Die Straftat der häuslichen Gewalt bezieht sich nicht nur auf die gemeinsame Wohnung, sondern auch auf Geschäfts- oder öffentliche Räume.

Unsere Gewaltschutzberatung beinhaltet:

Unsere Gewaltschutzberatung

Wir bieten professionelle, spezialisierte Beratung zu häuslicher Gewalt an.

Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz hat die Situation von Opfern häuslicher Gewalt erheblich verbessert. Das Polizeigesetz NRW sieht vor, dass Gewalttäter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden können.

Ihre Sicherheitsplanung

Gefährliche Angriffe lassen sich in gewalttätigen Beziehungen nie völlig ausschließen.
Sie können aber selbst einiges tun, um die Sicherheit für sich und ihre Kinder zu erhöhen.

Stalking

Stalking ist das wiederholte Belästigen, Verfolgen oder Terrorisieren einer Person, dem häufig häusliche Gewalt vorausgeht. Stalker belästigen ihre Opfer häufig Monate und Jahre durch massiven Psychoterror.

persönlicher Sicherheitsplan

Wenn Sie momentan in einer Gewaltbeziehung leben, ist es sinnvoll und nützlich einen persönlichen Sicherheitsplan anzulegen.

Durch diesen Plan können Sie für sich festlegen, was im Notfall zu beachten ist und welche Hilfsmöglichkeiten bestehen, damit Sie sich sicherer und geschützter fühlen. Zudem bietet der Plan eine Anleitung, wie Sie einer bedrohlichen Situation entkommen können und nach der Trennung von ihrer Partnerin/ ihrem Partner für die nötige Sicherheit sorgen.

Der Sicherheitsplan ist für Sie als PDF-Datei angelegt.

Sie können ihn ausdrucken und in aller Ruhe, ggf. mit einer Person Ihres Vertrauens oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in der Frauenberatungsstelle ausfüllen.

Broschüre zu Häuslicher Gewalt in Leichter Sprache

In der Broschüre finden Sie Informationen zum Thema Häusliche Gewalt in Leichter Sprache. Die Broschüre kann hier als PDF- Dokument heruntergeladen werden.  

Migrantinnen und Häusliche Gewalt

Ca. 40 % der gewaltbetroffenen Frauen, die bei uns Hilfe suchen, sind Migrantinnen. Die sprachliche Verständigung, Fragen zum Aufenthaltsstatus und zur spezifischen, evtl. sehr starken Isolierungssituation der Frau, schaffen einen besonderen Beratungsbedarf.

Häusliche Gewalt – Informationen

Wenn Sie zuhause geschlagen werden, können Sie die Polizei verständigen, Notruf 110.

Die Polizei hat nach dem Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Dann muss der Mann die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren.

Dies wird von der Polizei überprüft. Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Sie erhalten. Dieses dokumentiert die Gewalttätigkeit und sollte gut aufbewahrt werden.

Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis noch von Ihrem Partner abhängig ist, können Sie eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dieses wird Ihnen gewährt, wenn Sie länger als 3 Jahre mit ihrem Ehemann in Deutschland zusammen gelebt haben oder Mutter eines deutschen Kindes sind oder werden.

Ist die Frist von 3 Jahren noch nicht erfüllt, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall. Hierzu ist es gut, wenn Sie Nachweise über die Gewalt vorlegen können (z.B. einen Polizeibericht, eine Anzeige, ein ärztliches Attest). Scheuen Sie sich nicht vor einem Besuch in der Ausländerbehörde.

Unter diesen Umständen haben Sie, wie auch deutsche Frauen, einen Anspruch auf eine staatliche Versorgung.

Sie können bei Gericht einen Eilantrag stellen, damit Sie alleine in der Wohnung bleiben können. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung weg gewiesen. Das Gericht muss in dieser Zeit eine Entscheidung treffen. Wenn der Antrag genehmigt wird, können Sie mit Ihren Kindern alleine in der Wohnung leben.

Dem Partner wird der Zutritt zur Wohnung für eine vom Gericht festgesetzte Dauer untersagt. Falls die Wohnung Eigentum des Mannes ist, wird die Dauer der alleinigen Wohnungsnutzung auf 6 Monate begrenzt.

Information, Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei uns in der Frauenberatungsstelle Dortmund.

Unsere Broschüre wurde in mehrere Sprachen übersetzt und kann hier als PDF- Dokument heruntergeladen werden.

Wichtige Adressen

Frauenberatungsstelle
Märkische Str. 212 – 218
44141 Dortmund
Tel. 0231 / 52 10 08

Frauenhaus
Postfach 500 234
44202 Dortmund
Tel. 0231 / 80 00 81

Bürgerdienste International
Unterstützung für Migrantinnen
Olpe 1
44122 Dortmund
Tel. 0231 / 50 27 132

Polizeipräsidium Dortmund
Kommissariat Vorbeugung / Opferschutz
Markgrafenstraße 102
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 132-74 64 und 0231 / 132-74 65

Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes  
Gerichtsplatz 1
44135 Dortmund
Tel. 0231 / 926-0

Sozialamt Dortmund
Frauen in Notlagen“
Luisenstr. 13
44137 Dortmund
Tel. 0231 / 50 27406

Weißer Ring e.V.
Hilfen für Opfer von Straftaten
Bundesweite Hotline: 116 006 (7-22 Uhr, kostenfrei)

Landesgeschäftsstelle NRW / Westfalen-Lippe: Tel.: 0231 / 98 19 48 50

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel: 08000 116 016 (24 Stunden, kostenfrei)

So erreichen Sie uns:

Frauenberatungsstelle Dortmund
Märkische Str. 212 – 218
44141 Dortmund

Tel.: 0231 / 52 10 08

E-Mail: frauen@frauenberatungsstelle-dortmund.de