Stellungnahme des Bündnisses Istanbul Konvention zu GEAS

Gemeinsames Statement zu den Konsequenzen des geplanten EU- Asylkompromiss für schutzsuchende Frauen und Menschen auf der Flucht, die Mehrfachdiskriminierung erfahren (müssen)

Am 1. Juni 2023 trat die Europäische Union der IstanbulKonvention (IK) bei. Damit ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EUEbene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert. Dieser Schutz der IstanbulKonvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen auch für asylsuchende, auch für solche ohne Aufenthaltsrecht.
Nur eine Woche nach dem IKBeitritt führt der Rat der EUInnenminister*innen das Bekenntnis zur IstanbulKonvention ad absurdum:
Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der EURat am 8. Juni 2023 einigte, hebeln die Menschenrechte von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys aus.
Wird der Plan des EURats Realität, wird der völkerrechtliche Auftrag zum Gewaltschutz in sein Gegenteil verkehrt. Das Bündnis IstanbulKonvention lehnt die Pläne des EURats ab. Zu erwarten ist nicht eine bessere Asylpolitik, sondern eine weitere Eskalation der Gewalt an den EUAußengrenzen.
 
Wir fordern die frauenpolitischen Akteur*innen auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, die Umsetzung der Pläne zu verhindern, und stattdessen für ein humanes Asylrecht einzutreten, das im Einklang mit den Vorgaben der IstanbulKonvention und anderen völkerrechtlichen Vorgaben steht.

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